Rechtsanwalt Battenstein und Battenstein | Arbeitsunfälle und Arbeitsunfall |

Arbeitsunfälle


Ca. 1-2 Millionen Abeitsunfälle ereignen sich pro Jahr.

Jeder kann hiervon betroffen sein. Die Unfallgeschehen sind vielfältig.

Arbeitnehmer sind bei ihrer Arbeit und auf Dienst- und Arbeitswegen gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Die Entschädigung erfolgt dabei nach dem Schadensersatzprinzip. Das gilt auch für Tätigkeiten, die mit der Arbeit in Zusammenhang stehen, wie beispielsweise bei der Instandhaltung von Arbeitsgeräten, Teilnahme am Betriebssport, Betriebsausflüge und -feiern. Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muß der zuständigen Berufsgenossenschaft durch eine Unfallanzeige gemeldet werden.

Ein dramatisches Beispiel:

Anschlag auf World Trade Center, 11. September 2001, New York

Der furchtbare Anschlag von Terroristen auf das World Trade Center in New York ist tatsächlich zugleich der schlimmste Arbeitsunfall aller Zeiten. Tausende von Berufstätigen wurden bei ihrer Arbeit im World Trade Center Opfer eines tödlichen Anschlages, am hellichten Tag. Frauen, Männer, Kinder verloren den Ehegatten, den Vater, die Mutter. Handelt es sich um deutsche bei der deutschen Berufsgenossenschaft versicherte Geschäftsleute, die im Rahmen ihrer Arbeit in Deutschland nach New York entsandt waren oder dort tätig wurden, sieht die Rechtslage beim Arbeitsunfall so aus:

Eine Witwe, 2 Waisen erhalten schließlich 80 % des Bruttojahresarbeitsverdienstes, der Versicherungssumme des Familienvaters als Witwen- bzw. Waisenrenten, bei einem Jahresarbeitsverdienst von DM 120.000,-- also DM 96.000,-- jährlich, monatlich DM 8.000,--.

Die eintrittspflichtige Berufsgenosseneschaft muß von Gesetzes wegen zusehen, Regress bei den Schädigern zu nehmen.

Es ist die Rede davon, daß es für die Überlebenden infolge der Explosionen und des Einsturzes der beiden Türme des World Trade Center zu einer gewaltigen Asbestbelastung durch freigesetzten Staub gekommen sein soll. In diesem Fall wäre noch 30 Jahre später mit Spätfolgen zu rechnen, in Form der sogenannten Asbestmesotheliome.

Rechtsanwalt Rolf Battenstein aus Düsseldorf informiert Sie über Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten.

Was tun, wenn die Berufsgenossenschaft die Entschädigung ablehnt?

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Hier noch einige wichtige Grundbegriffe, deren Verständnis im Sozialrecht (insb. bei Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) unerläßlich ist.

Versicherte
Der Versicherungsschutz besteht: ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand, Nationalität oder Einkommen bei einer ständigen, aber auch bei einer vorübergehenden Beschäftigung. Der Versicherungsschutz ist selbst dann gewährleistet, wenn der Betrieb vom Unternehmer noch nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet wurde oder wenn der Unternehmer keine Beiträge an die gesetzliche Unfallversicherung gezahlt hat. Auch folgende Personengruppen sind gesetzlich unfallversichert:
Personen, die zeitlich begrenzt im Ausland tätig sind, Telearbeiter, Personen in der Rehabilitation (zum Beispiel Krankenhausaufenthalt), Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, wie zum Beispiel Mitarbeiter in
Hilfsorganisationen, Lebensretter, Blutspender, Zeugen, Schöffen, Kinder in Kindergärten, Schüler und Studierende in Schulen und Hochschulen sowie Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildung, Personen beim Selbsthilfebau, Personen, die in der Landwirtschaft arbeiten (selbständig oder als abhängig Beschäftigte). Auch Unternehmer können sich bei der Berufsgenossenschaft freiwillig versichern. In einigen Branchen sind sie durch Gesetz oder Satzung pflichtversichert.

Jahresarbeitsverdienst (JAV)
Der Jahresarbeitsverdienst dient als Berechnungsgrundlage für Renten an Versicherte und Hinterbliebene. Er umfaßt im Regelfall den Gesamtbetrag der Arbeitsentgelte (aus abhängiger Beschäftigung) und Arbeitseinkommen (aus selbständiger Tätigkeit) des Versicherten in den 12 Kalendermonaten vor dem Monat, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist.
Einzelheiten hierzu finden sich in §§ 81 - 93 SGB VII.

Kausalität
Kausalität bedeutet Ursächlichkeit. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz bei der Berufsgenossenschaft als gesetzliche Unfallversicherung besteht, hängt davon ab, inwiefern sich eingetretene Schäden auf den betrieblichen (versicherten) Bereich zurückführen lassen. Von zentraler Bedeutung ist etwa die Frage, ob die zu einem Unfall oder einer Berufskrankheit führende Tätigkeit in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stand. Wichtig ist auch, daß ein Gesundheitsschaden durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde und nicht ein schon vorhandener Schaden während einer versicherten Tätigkeit akut wurde (§§ 2, 3, 6, 8, 9 SGB VII).

Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
Die MdE richtet sich danach, wie sehr die infolge des Versicherungsfalls eingetretene Minderung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens eines Versicherten seine Arbeitsmöglichkeiten einschränkt. Ist die Erwerbsfähigkeit durch mehrere Versicherungsfälle gemindert, wird die MdE für jeden Versicherungsfall gesondert festgestellt, und dementsprechend werden mehrere Renten gezahlt. Der Grad der MdE wird in Prozent angegeben.


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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Ausübung des Berufes als Rechtsanwalt finden Sie in der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung sowie der Berufsordnung für Rechtsanwälte.
Berufsrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
- Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http:// www.brak.de/seiten/06.php#tdg eingesehen werden
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
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Datum: 03.04.2008

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