Berufskrankheit
Für jeden Arbeitnehmer
und Arbeiter besteht die Gefahr, eines Tages infolge seiner beruflichen
Tätigkeit zu erkranken. Hieraus können unterschiedliche
Ansprüche erwachsen.
Berufskrankheiten
sind Krankheiten, die sich ein Mitarbeiter durch die Arbeit zuzieht
und die entweder in der Berufskrankheitenverordnung verzeichnet
oder die nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch den Beruf
verursacht sind.
Der Verdacht
auf eine Berufskrankheit muß der Berufsgenossenschaft gemeldet
werden.
Die Ursachen
der beruflich bedingten Erkrankung sind breit gefächert.
Sie reichen von der Arbeit mit gefährlichen Stoffen bis hin
zu überwiegendem Arbeiten im Bücken, Knien oder ähnlichem.
In Deutschland
gibt es eine Berufskrankheitenliste. Diese erfaßt jedoch
bei weitem nicht alle denkbaren beruflich bedingten Erkrankungen.
Derartige Erkrankungen können als Berufskrankheit "nach
neuer Erkenntnis" entschädigt werden. Hier machen die
Berufsgenossenschaften die größten Schwierigkeiten.
Was tun,
wenn die Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit
die Entschädigung ablehnt?
Legen
Sie Widerspruch oder ggf. Klage ein, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit
des berufsgenossenschaftlichen Ablehnungsbescheides haben.
Behalten
Sie die Begründung Ihres Widerspruchs oder ggf. Ihrer Klage
Ihrem Anwalt vor.
Achtung:
Die Widerspruchsfrist beträgt bei ordnungsgemäßer
Rechtsbehelfsbelehrung einen Monat.
An die
100.000 Berufskrankheiten werden jährlich gemeldet. Nur der
geringste Teil hiervon wird auch entschädigt.
Die Durchsetzung
etwaiger Ansprüche im Falle einer beruflich bedingten Erkrankung
sollte dringend unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe erfolgen.
Dies schon
deshalb, weil der Laie eine Vielzahl möglicher Ansprüche
gar nicht kennt. Diese Leistungen werden ihm dann ungerechtfertigter
Weise nicht zuteil, da er über sie in aller Regel nicht aufgeklärt
wird
Was ist eine Berufskrankheit
?
Berufskrankheitenliste

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