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Vinylchlorid kann zu Leberkrebs in Form des Hämangioendothelsarkoms
führen, siehe BK zum Stichwort Halogenkohlenwasserstoffe,
BK 1302. In diesem Zusammenhang wird auf die Stichwörter
Herstellung und Polymerisation bzw. PVC hingewiesen.
L wie Leberzirrhose
Die Einwirkung von Phosphor, siehe BK 1109, kann bis zum Dauerschaden
einer Leberzirrhose führen, wie es im Merkblatt des BMA erwähnt
wird.
L wie Lebzeitenleistungen
Tip: Etwa im Berufskrebsfall müssen Sie die Leistungen umgehend
bei der Berufsgenossenschaft anmelden, damit diese nicht verfallen.
Auch Ansprüche auf Geldleistungen wie die Verletztenrente
können nämlich nach § 59 SGB I erlöschen,
wenn sie im Zeitpunkt des Todes des Berechtigten weder festgestellt
sind noch ein Verwaltungsverfahren über sie anhängig
ist. Im Einzelfall sollen sich nach einer neuen BSG-Entscheidung
die Berufsgenossenschaften nicht auf eine verspätete Meldung
des Arztes berufen dürfen, da dieser aufgrund der Berufskrankheitenverordnung
in der Sphäre der Berufsgenossenschaft tätig wird und
diese sich dessen Verhalten gegebenenfalls zurechnen lassen muß.
Der unwürdige Wettlauf mit der Zeit bei Schmerzensgeldansprüchen
im Bürgerlichen Gesetzbuch ist unvergessen, allerdings behoben
durch die neuere Gesetzgebung zu § 847 BGB. Sogar bei tödlichen
Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten aber mutet man den
Betroffenen diesen Wettlauf mit der Zeit immer noch zu, rechtzeitig
anzumelden, um nicht die Lebzeitenleistungsansprüche zu verlieren.
L wie Leukämie
Siehe zu den beruflichen Leukämien näher etwa zum Stichwort
Benzol, BK-Liste 1303.
L wie Lungenkrebs
Daß Asbest, Chromate, aromatische Amine, Vinylchlorid,
Strahlung etwa oder Passivrauchen am Arbeitsplatz (Kellner) Lungenkrebs
verursachen kann, dürfte medizinisch nicht zu bestreiten
sein bzw. wird dies ärztlich vertreten. Während es schon
schwer genug ist, einen Fall von Asbestlungenkrebs oder Chromatkrebs
gegenüber der Berufsgenossenschaft durchzusetzen, ist es
in folgender Fallgestaltung offenbar bislang überhaupt noch
nicht zu einer Entschädigung gekommen.
Fall: Ein Kellner, Nichtraucher, der 20 Jahre in einer rauchgeschwängerten
Gaststätte gearbeitet hat, erkrankt infolge dessen an Lungenkrebs.
Nach derzeitiger Lesart der Entschädigungspraxis ist dies
kein Fall der Berufskrankheitenliste und ebenso wenig ein Fall
nach neuer medizinischer Erkenntnis, eben deshalb, weil man den
Ursachenzusammenhang schon lange kennt.
Frage: Wenn aber der Ursachenzusammenhang klar ist, was die Ursächlichkeit
der Arbeitsbedingungen anbetrifft, warum wird dann der Fall nicht
schon aus Gründen der Gleichbehandlung von Berufskrankheitsopfern
entschädigt?
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