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Arbeitsstoffe tragen grundsätzlich keine Warnhinweise, ob
es sich um Asbest handelt, DMF, Isocyanate oder was auch immer.
Zu riechen ist die Gefahr für den Arbeitnehmer oft auch nicht,
sodaß in vielen Fälle eine völlige Arg- und Ahnungslosigkeit
der Betroffenen zu verzeichnen ist. Im Falle einer Berufskrankheit
kommt es dann gar nicht erst zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft.
Hinweis: Man kann sich allerdings von der Diagnose her bestimmten
Erkrankungsfällen auch von Amts wegen nähern bzw. dieser
Fälle annehmen, etwa beim Asbestmesotheliom, welches als
Signaltumor einer beruflichen Asbesteinwirkung gilt.
Genauso gut kann man Berufskrebsfälle aufspüren, indem
man von der Schadstoffbelastung und den Listen der Vorsorgeuntersuchungen
ausgeht, um Schlimmerem vorzubeugen.
Fall: Ein Mandant des Verfassers wurde noch rechtzeitig entdeckt,
also rechtzeitig für die Operation des Asbestlungenkrebs,
die überlebt wurde.
W wie Weißfleckung der Haut
Eine linsen- bis münzengroße, teilweise auch konfluierende
Weißfleckung an den Händen und Fingern, übergreifend
auf die Unterarme usw. wird nach dem Umgang mit para-tertiär-Butylphenol
beobachtet. Die Rede ist auch von dem Umgang mit Klebstoffen in
der Schuh- und Automobilindustrie, z.B. Neoprenklebern, siehe
näher zur Nr. 1314 der Berufskrankheitenliste.
W wie Wespenstich
Wie sehr die Rechtsprechung beim Insektenstich Schwankungen unterworfen
ist, möge der nachfolgende Sachverhalt beleuchten.
Fall: Ein Arbeitnehmer arbeitet auf dem Privatgrundstück
des Arbeitgebers. Auf den Grundstück liegt verfaulendes Obst.
Während einer Arbeitspause trinkt der Versicherte aus einer
Bierflasche, in der sich eine Wespe befindet.
Das Bundessozialgericht mochte einen beruflichen Zusammenhang
nicht annehmen und hob offenbar kurzerhand das stattgebende Urteil
des Berufungsgerichts auf. Durch Zeugenaussage sah das Bundessozialgericht
die Annahme des Landessozialgerichts als widerlegt an, es hätte
auf dem genannten Grundstück eine besonders große Wespenstichgefahr
bestanden. Beurteilen Sie bitte den Fall anhand Ihrer praktischen
Lebenserfahrung. Fragen Sie sich bitte auch, ob der Unfall so
passiert wäre, wenn der Betroffene nicht auf einem Feld gearbeitet
hätte. Die rechtliche Vorgabe ist nicht, daß eine besonders
große Betriebsgefahr sich auswirkt. Es genügt, daß
eine wesentliche Gefahrenlage vom Arbeitsort ausging, hier sogar
mit tödlichem Ausgang.
Tip: In jedem Fall sollte der Rechtsweg ausgelotet werden, wenn
während oder im Zusammenhang mit der Arbeit ein Wespenstich
zu einem Schaden führt. Der Nachweis der Gelegenheitsursache,
der Schaden wäre bei jeder anderen Gelegenheit dazu noch
zur gleichen Zeit eingetreten, ist nach Meinung der Fachliteratur
kaum zu führen.
W wie Working Level Month (WLM)
Bei Erreichen eines Werts von 200 WLM gilt ein Lungenkrebsfall
aus dem Uranbergbau als hinreichend wahrscheinlich berufsbedingt.
Bei der Bezeichnung WLM handelt es sich um einen besonderen Dosisbegriff,
der für die Angabe der Strahlenexposition im Uranerzbergbau
verwendet wird, und zwar im Zusammenhang mit der Berufskrankheit
Nr. 2402 (bzw. Nr. 92 der alten DDR-Liste). In der Zeit zwischen
1946 und 1955 muß im Untertagebau mit einer jährlichen
Strahlenexposition von 150 WLM gerechnet werden. Der Wert von
200 WLM wurde in diesem Zeitraum daher bereits nach etwa 16 Monaten
Untertagetätigkeit erreicht. Diese mathematischen Formeln
verstellen allerdings den Blick für die Berücksichtigung
"geringerer" Mitursachen, etwa unterhalb des Wertes
von 50 WLM und für die Anerkennung von Mischbelastungen beruflicher
Art, durch Strahlen, Asbest, Arsen, Nickel usw.. Offen bleibt
die Frage, wie sich denn die WLM im offenen Tagebau errechnen,
den es auch gab.
W wie Wurmkrankheit der Bergleute
Die Wurmkrankheit der Bergleute, verursacht durch Ankylostoma
duodenale oder Strongyloides stercoralis ist in der BK-Nr. 3103
geregelt. Wurmkrankheiten treten in warmen Ländern, vor allem
in den Tropen und Subtropen auf. Die genannten Parasiten können
sich auch in gemäßigtem Klima dort entwickeln und ausbreiten,
wo hierfür günstige Bedingungen, insbesondere durch
Luftfeuchtigkeit und Lufttemperatur gegeben sind. Dies kann für
den Untertage- oder Tunnelbau zutreffen. Dort tätige Bergleute
können gefährdet sein, wenn diese Parasiten eingeschleppt
werden. Es handelt sich um die Gefährdung durch acht bis
zwölf Millimeter lange, gelblich weiße Rundwürmer,
die im menschlichen Dünndarm leben. Die andere Spezies sind
zwei bis drei Millimeter lange und makroskopisch schwer sichtbare
Parasiten, welche sich zur Nahrungsaufnahme und Eiablage in die
Dünndarmschleimhaut einbohren. Wurmträger sind Dauerauscheider
und besonders unter Tage eine Gefahr für ihre Umgebung.
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