Berufskrankheit

Für jeden Arbeitnehmer und Arbeiter besteht die Gefahr, eines Tages infolge seiner beruflichen Tätigkeit zu erkranken. Hieraus können unterschiedliche Ansprüche erwachsen.

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die sich ein Mitarbeiter durch die Arbeit zuzieht und die entweder in der Berufskrankheitenverordnung verzeichnet oder die nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch den Beruf verursacht sind.

Der Verdacht auf eine Berufskrankheit muß der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.

Die Ursachen der beruflich bedingten Erkrankung sind breit gefächert. Sie reichen von der Arbeit mit gefährlichen Stoffen bis hin zu überwiegendem Arbeiten im Bücken, Knien oder ähnlichem.

In Deutschland gibt es eine Berufskrankheitenliste. Diese erfaßt jedoch bei weitem nicht alle denkbaren beruflich bedingten Erkrankungen. Derartige Erkrankungen können als Berufskrankheit „nach neuer Erkenntnis“ entschädigt werden. Hier machen die Berufsgenossenschaften die größten Schwierigkeiten.

Was tun, wenn die Berufsgenossenschaft bei einer Berufskrankheit die Entschädigung ablehnt?

Legen Sie Widerspruch oder ggf. Klage ein, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit des berufsgenossenschaftlichen Ablehnungsbescheides haben.

Behalten Sie die Begründung Ihres Widerspruchs oder ggf. Ihrer Klage Ihrem Anwalt vor.

Achtung: Die Widerspruchsfrist beträgt bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung einen Monat.

An die 100.000 Berufskrankheiten werden jährlich gemeldet. Nur der geringste Teil hiervon wird auch entschädigt.

Die Durchsetzung etwaiger Ansprüche im Falle einer beruflich bedingten Erkrankung sollte dringend unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe erfolgen.

Dies schon deshalb, weil der Laie eine Vielzahl möglicher Ansprüche gar nicht kennt. Diese Leistungen werden ihm dann ungerechtfertigter Weise nicht zuteil, da er über sie in aller Regel nicht aufgeklärt wird

Was ist eine Berufskrankheit ?

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