Versicherte Personen / Tätigkeiten

Arbeitsrecht – Versicherte Personen – Versicherte Tätigkeiten

 

A. Versicherte Personen bzw. versicherte Tätigkeiten / Versicherungsfreiheit / Freiwillige
Versicherung / Formalversicherung / Internationale Ein- und Ausstrahlung / Auslegung zugunsten der Anspruchsteller (§ 2 II SGB I)

1. Versicherte Personen

1.1 Sind Sie als Embryo versichert?

absichern-arbeitsplatzFall: Sie befinden sich noch im Mutterleib, als Ihre Mutter mit dem Pkw einen Arbeitsunfall erleidet. Sie
kommen ebenfalls zu Schaden.

Bereits zu diesem Zeitpunkt setzt Ihr Versicherungsschutz ein, und zwar auf Grund gesetzlicher Vorschrift, die auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückgeht. Das Gleiche gilt, wenn Ihre Mutter während der Schwangerschaft eine Berufskrankheit erleidet und Sie infolge dessen mißgebildet zur Welt kommen. Dem Vernehmen nach sollen im Bereich der Anästhesie, Stichwort Halothan, solche Fälle aufgetreten sein. Heftig umstritten ist die Frage und offenbar werden bislang solche Fälle abgelehnt, in denen die Mutter bereits vor Eintritt der Schwangerschaft berufskrank war und Sie deshalb geschädigt zur Welt kommen.

1.2 Wer ist ansonsten versichert?

Es gibt einen ganzen Katalog der versicherten Personen, der in § 2 Sozialgesetzbuch VII enthalten ist.

1.2.1 Der Katalog der versicherten Personen nach § 2 I SGB VII

 

Unfälle am Arbeitsplatz